AGB

Stand: Januar 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (Anmerkung: vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden)
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Aufgrund des raschen technischen Fortschritts und der ständigen Verbesserung unserer Produkte sind Abweichungen zwischen den von uns zur Probe oder aufgrund eines früheren Kaufvertrages überlassenen Produkten und dem nach einer Kaufentscheidung an Sie verkauften Produkt nicht auszuschließen. Wir müssen uns deshalb vorbehalten, Offerten freibleibend, das heißt also unter dem Vorbehalt technischer Änderungen, zu machen.
Unsere Verkaufskataloge stellen kein Angebot zur Eingehung von Kaufverträgen im Rechtssinne dar, sondern sollen Ihnen lediglich erleichtern, Ihrerseits ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages uns gegenüber zu machen. Für die richtige Auswahl der Ware und deren Menge sind Sie allein verantwortlich.
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Sie erhalten entweder eine schriftliche Bestätigung oder die Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebots.

§ 3 Preise/Versandkosten
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis 30 Tage ab Versand der Ware zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anhang 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
An unsere veröffentlichten Preise halten wir uns gebunden. Kommt es allerdings aufgrund technischer Änderungen zu einer Preisänderung, kann es bei freibleibenden Angeboten zu einer Änderung des Preises kommen, die wir Ihnen unverzüglich mitteilen werden. In diesem Falle sind Sie an Ihr bisheriges Angebot nicht mehr gebunden, vielmehr werden wir Sie bitten, ausdrücklich dem neuen Preis zuzustimmen, bevor ein Vertrag zustande kommt. Die Versandkosten (einfacher Versand per Post oder Kurier, Express, Eilgut, Luftfracht) müssen wir Ihnen zusätzlich in Rechnung stellen. Diese werden gesondert ebenso wie die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer in der Rechnung ausgewiesen. Bis zu einem Bestellwert von EUR 100,00 müssen wir einen Zuschlag von EUR 7,50 berechnen. Ab einem Bestellwert von EUR 500,00 erfolgt unsere Lieferung im Inland (Festland) frei von Porto- und Verpackungskosten.

§ 4 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 5 Zurückbehaltungsrechte/Aufrechnung
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Aufrechnen können Sie und wir nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Gleiches gilt für die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts.
Die Abtretung von Forderungen uns gegenüber bedarf unserer Zustimmung.

§ 6 Lieferzeit
Von uns schriftlich genannte Liefertermine werden eingehalten, wenn bis zu dem genannten Zeitpunkt die Ware dem ersten Transporteur übergeben wurde oder, falls Sie für den Transport verantwortlich sind, wir Ihnen die Transportbereitschaft mitgeteilt haben. Sie sind berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist geliefert haben. Soweit dauernde Leistungshindernisse bestehen, die wir nicht zu vertreten haben und die uns bei Vertragsabschluss ohne unser Verschulden nicht bekannt waren, sind wir von der Leistung frei. Sollten Sie bereits eine Gegenleistung erbracht haben, werden wir diese unverzüglich zurückerstatten. Handelt es sich um ein Leistungshindernis im vorgenannten Sinne, welches nur zeitweise auftritt, sind unsere gegenseitigen Leistungspflichten für die Dauer des Hindernisses, längstens aber für vier Monate aufgehoben. Sie können, ebenso wie wir, erst nach Ablauf dieser Vier-Monats-Frist zurücktreten, falls bis dahin das Hindernis nicht beseitigt werden konnte.
Sie müssen nach Erhalt der Ware diese zur Feststellung von, Mängeln, Fehlmengen oder Transportschäden unverzüglich prüfen. Im Falle eines Transportschadens muss ein Schadensprotokoll zur Sicherung erstellt werden.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
Falls Sie als Besteller für den Transport verantwortlich sind, endet der Gefahrübergang mit der Bereitstellung der Ware im Auslieferungslager und der Mitteilung der Versandbereitschaft. Auch dann, wenn Sie keine Verantwortung an einer etwaigen Beschädigung der Ware nach diesem Zeitpunkt trifft, sind Sie in diesem Fall uns gegenüber zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Falls zwischen uns bereits ein Vertrag zustande gekommen ist, haften Sie auch dann, wenn Sie die Ware nicht abgenommen haben.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Da wir nur mit Unternehmern Kaufverträge abschließen, gilt Folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Informationen
Sie erhalten von uns ein qualitativ hochwertiges, komplexes medizintechnisches Produkt sowie Zubehör hierzu. Trotz aller Sorgfalt bei der Produktion unserer Waren können wir nur allgemeine Auskünfte und Informationen über medizinische Auswirkungen der Waren auf Patienten erteilen. Dies gilt auch für die von uns vorbereiteten Produktinformationen in Form von Katalogen, Internetauftritten usw. Die Auswahl des Geräts sowie seine Anwendung im Einzelfall bleibt allein dem medizinischen Rat vorbehalten.

§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

11. Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Wir speichern personenbezogene Daten im Falle eines Vertragsabschlusses. Personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dies können je nach Vertragsart neben Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Geburtsdatum, Beruf und Bankverbindung auch andere sensible Daten sein, wie z.B. finanzielle Bonität. Diese Daten werden von uns und unseren gemäß Art 28 DS-GVO sorgfältig ausgesuchten Partnerunternehmen unter Anwendung der Vorschriften der DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des TMG durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt. Wir geben Ihre bei uns gespeicherten Daten nicht an externe Dritte weiter, es sei denn, dies ist für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich. Wir nutzen Ihre Daten nur dann zu Marketingzwecken, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.